Die Stadt Schrozberg beabsichtigt, im neuen Friedhof weitere Flächen für Rasenerdbestattungen zu erschließen. Gemäß § 2 Abs. 1 der Bestattungsverordnung (BestattVO) ist eine dementsprechende öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Der Erweiterung des neue n Friedhofs liegt die folgende Planung zugrunde:
Die Planung liegt
vom 26. März 2018 bis einschließlich 27. April 2018
im Rathaus Schrozberg - Bauamt - öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt zu den üblichen Dienststunden Stellungnahmen oder Bedenken mündlich zu Protokoll oder schriftlich eingereicht werden.